Formulare

Die Aufgaben des BBS bestehen in der Beratung und Unterstützung der Universitätsleitung, der wissenschaftlichen Einrichtungen und der Projektleiter hinsichtlich Fragen der Durchführung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik sowie der für dessen Umsetzung notwendigen Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Vorschriften, die hierbei von Bedeutung sein können.

Dieses beinhaltet insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 18 der Gentechnik Sicherheitsverordnung.